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1.) Mitgliedsbeiträge
Einzelmitglieder
| Person |
Monatsbeitrag |
Jahresbeitrag |
| Schüler und Jugendliche ohne eigenes Einkommen |
7,50 € |
90,- € |
| Jugendliche und Auszubildende mit eigenem Einkommen |
10,- € |
120,- € |
| Erwachsene |
12,50 € |
150,- € |
Familien
Personen
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Jahresbeitrag
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Ermäßigung
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2 Kinder ohne eigenes Einkommen
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162,- €
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10 % |
| 3 Kinder ohne eigenes Einkommen |
216,- € |
20 % |
| 4 Kinder ohne eigenes Einkommen |
252,- € |
30 % |
(Bei mehr als 4 Kindern ist die 30 % ige Ermäßigung analog anzuwenden.)
| 1 Erwachsener und 1 Kind ohne eig. Eink. |
216,- €
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10 % |
| 1 Erwachsene und 2 Kinder ohne eig. Eink. |
264,- €
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20% |
| 1 Erwachsener und 3 Kinder ohne eig. Eink. |
294,- € |
30 % |
(Bei mehr als 3 Kindern ist die 30 % ige Ermäßigung analog anzuwenden)
| 2 Erwachsene und 1 Kind ohne eig. Eink. |
351,- €
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10 % |
| 2 Erwachsene und 2 Kinder ohne eig. Eink. |
384,- € |
20 % |
| 2 Erwachsene und 3 Kinder ohne eig. Eink. |
399,- € |
30 % |
(Bei mehr als 3 Kindern ist die 30 % ige Ermäßigung analog anzuwenden.).
Bei allen weiteren möglichen Kombinationen mit Jugendlichen / Auszubildenden mit eigenem Einkommen ist die Ermäßigung analog anzuwenden. Treten Familienmitglieder während eines laufenden Jahres getrennt von einander ein, gilt der Einzelmitgliedsbeitrag anteilig für das laufende Jahr und die Familienermäßigung wird ab dem folgenden 1. Januar gewährt.
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig!
Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres ist der Mitgliedsbeitrag entsprechend der bis Jahresende verbleibenden Mitgliedschafts - Monate, spätestens am 1. des der Aufnahme folgenden Monats geschlossen auf das Vereinskonto zu überweisen.
Bei Austritt zum 30.06. eines Jahres wird der zuviel entrichtete Beitragsanteil erstattet.
2.) Aufnahmegebühren
| Person |
einmalige Aufnahmegebühr |
| Schüler und Jugendliche ohne eigenes Einkommen |
30,- € |
| Jugendliche und Auszubildende mit eigenem Einkommen |
40,- € |
Erwachsene
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50,- € |
Die Aufnahmegebühr ist spätestens am 1. des auf die Aufnahme folgenden Monats, auf das Vereinskonto zu überweisen.
3.) Umlagen Zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann der Vorstand die Erhebung von einmaligen Umlagen beschließen.
4.) Startgelder
Für Schüler und Jugendliche ohne eigenes Einkommen bernimmt der Verein die Zahlung der Startgelder bei Kreis- , Landes- , Deutschen-, Ostdeutschen- und Schulsportmeisterschaften sowie Juniorligen und Jugendverbandsrunden. Des weiteren übernimmt der Verein die Startgelder von Erwachsenen für Turniere im Ligabetrieb (Landesliga, Regionalliga, Bundesliga).
5.) Bankverbindung
| Kontoinhaber : |
BSC Hohen Neuendorf e.V. |
| Kontonummer : |
3719001678 |
| BLZ : |
160 500 00 |
| Institut : |
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam |
Bei Verwendungszweck bitte Art der Zahlung (Beitrag / Aufnahmegebühr ect.) und Name, Vorname nicht vergessen!!!
6.) Bringepflicht Alle Beiträge, Gebühren und Umlagen unterliegen der Bringepflicht!
7.) Inkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Die Beitragsordnung vom 04.08.2006 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Festgestellt am 04.11.2008
Der Vorstand
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