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Beitragsordnung


1.) Mitgliedsbeiträge

Einzelmitglieder

Person Monatsbeitrag Jahresbeitrag
Schüler und Jugendliche ohne eigenes Einkommen 7,50 € 90,- €
Jugendliche und Auszubildende mit eigenem Einkommen 10,- € 120,- €
Erwachsene 12,50 € 150,- €

Familien

Personen
Jahresbeitrag
Ermäßigung
2 Kinder ohne eigenes Einkommen                                                                    
162,- €
10 %
3 Kinder ohne eigenes Einkommen 216,- € 20 %
4 Kinder ohne eigenes Einkommen 252,- € 30 %

(Bei mehr als 4 Kindern ist die 30 % ige Ermäßigung analog anzuwenden.)

1 Erwachsener und 1 Kind ohne eig. Eink. 216,- € 
10 %
1 Erwachsene und 2 Kinder ohne eig. Eink. 264,- €
20%
1 Erwachsener und 3 Kinder ohne eig. Eink. 294,- € 30 %

(Bei mehr als 3 Kindern ist die 30 % ige Ermäßigung analog anzuwenden)

2 Erwachsene und 1 Kind ohne eig. Eink. 351,- € 
10 %
2 Erwachsene und 2 Kinder ohne eig. Eink. 384,- € 20 %
2 Erwachsene und 3 Kinder ohne eig. Eink. 399,- € 30 %

(Bei mehr als 3 Kindern ist die 30 % ige Ermäßigung analog anzuwenden.).

Bei allen weiteren möglichen Kombinationen mit Jugendlichen / Auszubildenden mit eigenem Einkommen ist die Ermäßigung analog anzuwenden. Treten Familienmitglieder während eines laufenden Jahres getrennt von einander ein, gilt der Einzelmitgliedsbeitrag anteilig für das laufende Jahr und die Familienermäßigung wird ab dem folgenden 1. Januar gewährt.

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig!

Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres ist der Mitgliedsbeitrag entsprechend der bis Jahresende verbleibenden Mitgliedschafts - Monate, spätestens am 1. des der Aufnahme folgenden Monats geschlossen auf das Vereinskonto zu überweisen.

Bei Austritt zum 30.06. eines Jahres wird der zuviel entrichtete Beitragsanteil erstattet.


2.) Aufnahmegebühren

Person einmalige Aufnahmegebühr
Schüler und Jugendliche ohne eigenes Einkommen 30,- €
Jugendliche und Auszubildende mit eigenem Einkommen 40,- €
Erwachsene 
50,- €

Die Aufnahmegebühr ist spätestens am 1. des auf  die Aufnahme folgenden Monats, auf das Vereinskonto zu überweisen.


3.) Umlagen

Zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann der Vorstand die Erhebung von einmaligen Umlagen beschließen.


4.) Startgelder

Für Schüler und Jugendliche ohne eigenes Einkommen bernimmt der Verein die Zahlung der Startgelder bei Kreis- , Landes- , Deutschen-, Ostdeutschen- und Schulsportmeisterschaften sowie Juniorligen und Jugendverbandsrunden.

Des weiteren übernimmt der Verein die Startgelder von Erwachsenen für Turniere im Ligabetrieb (Landesliga, Regionalliga, Bundesliga).


5.) Bankverbindung

Kontoinhaber : BSC Hohen Neuendorf e.V.
Kontonummer : 3719001678
BLZ : 160 500 00
Institut : Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

Bei Verwendungszweck bitte Art der Zahlung (Beitrag / Aufnahmegebühr ect.) und Name, Vorname nicht vergessen!!!


6.) Bringepflicht

Alle Beiträge, Gebühren und Umlagen unterliegen der Bringepflicht!


7.) Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Die Beitragsordnung vom 04.08.2006 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.



Festgestellt am 04.11.2008

Der Vorstand